Paragliding Fluggebiet Kreuzjoch – Schlick2000 im Stubaital

Gleitschirmfliegen am Kreuzjoch – Schlick2000

Das Fluggebiet Kreuzjoch – Schlick2000 ist ein herausragendes Fluggebiet, das sich besonders gut für Streckenflüge eignet. Aufgrund seiner südöstlichen Ausrichtung bildet sich hier bereits früh am Tag eine starke Thermik, die ideale Bedingungen für lange Flüge schafft. Vom Kreuzjoch aus lassen sich vielfältige Streckenflüge sowohl im Stubaital als auch darüber hinaus unternehmen. Beeindruckende Alpenlandschaft und unvergessliche Flugerlebnisse in einem der besten Fluggebiete von Tirol.

Startplatz Fluggebiet Kreuzjoch – Schlick2000 im Stubai

Kurzbeschreibung Kreuzjoch Starplatz:

Der Startplatz ist fußläufig vom Ausstieg der Seilbahn leicht erreichbar. Direkt unterhalb der Bergstation befindet sich ein nach Ost bis Südost ausgerichteter Startplatz der von flach bis moderat steil abfällt. Im unmittelbaren Bereich des Startplatzes gibt es 2 Hausbärte die bei normalen Wetterlagen verlässlich funktionieren. Der Landeplatz in Fulpmes ist vom Startplatz aus zu sehen. Dies ist der einziges ausgewiesene Startplatz im Fluggebiet Kreuzjoch – Schlick2000. Es kann jedoch zu Fuß das Sennjoch in ca. 25 Minuten erreicht werden. Von dort aus können geübte Piloten ebenfalls starten.

Fluggebiet Kreuzjoch im Stubaital

Landeplatz Fluggebiet Kreuzjoch – Schlick2000 im Stubai, Fulpmes

Der Landeplatz befindet sich südseitig vom Talort Fulpmes. Von dort geht man zur Talstation Schlick2000 zu Fuß ca. 20 Minuten. Es befindet sich im Ortskern ein Bushhaltestelle mit Anbindung zur Talstation. (ca. 200 Meter vom Landeplatz entfernt) Die vorherrschenden Landevolten können auf den folgenden Bildern entnommen werden.

Landeplatz Schlick 2000 Flugansicht
Landeplatz Schlick2000 bei Fulpmes im Stubaital

Wetter und Fluggebietseinweisung für das Fluggebiet Kreuzjoch – Schlick2000

Bei der Flugschule Parafly werden während der Betriebszeiten Fluggebietseinweisungen für das Fluggebiet Kreuzjoch – Schlick2000 gemacht. Wir empfehlen diesen Startplatz grundsätzlich nicht bei starken Westwind (2500 amsl) zu befliegen. Ebenfalls gilt es zu beachten, dass in den Monaten März – Juni in den Mittagsstunden mit sehr starker Thermik zu rechnen ist. Man sollte als Pilot damit umgehen können.

Direkt am Startplatz- und auch am Landeplatz des Fluggebietes Kreuzjoch stehen Wetterstationen von dem lokalen Paragleiter Verein den Stubaier Jochdohlen. Wir empfehlen, sich einen Überblick auf unserer Flugwetter Stubai Seite zu verschaffen.

Bei Fragen einfach anrufen unter +43 5226 3344 oder E-Mail an info@parafly.at

Seilbahn Preise Schlick2000

Die aktuellen Preise müssen von der Website der Schlick2000 entnommen werden. Gäste mit der Stubaisupercard können einmal pro Tag kostenlos die Bahn benützen. Wer das Fluggebiet Elfer und Kreuzjoch-Schlick2000 nutzen will, kann sich auch eine Karte kaufen, die für beide Fluggebiete im Stubai (Flypark Stubai) gültig ist.

Flugbetriebsordnung Fluggebiet Kreuzjoch – Schlick2000

Es dürfen ausschließlich Piloten mit den erforderlichen Qualifikationen, oder unter Aufsicht eines Fluglehrers, das Fluggelände (Start und Landeplatz) nutzen.

Die Schlick 2000 Schizentrum AG  ist Verfügungsberechtigter der Gelände an der Schlick 2000 Kreuzjoch für den
Außenabflug und die Außenlandung (gemäß §10 Absatz 1 LFG), erklärt sich mit der
Benützung dieser für den Flugbetrieb mit Hänge- bzw.- Paragleitern unter folgenden
Voraussetzungen einverstanden:
• Gültiger österreichischer Zivilluftfahrerschein oder eine ausländische nach österreichischem
Luftrecht (Gästeflugverordnung) anerkannte gültige Berechtigung oder Schüler im Rahmen
der Ausbildung
• Zugelassenes und gekennzeichnetes Zivilluftfahrzeug
• Halterhaftpflichtversicherung über mindestens 750 000 SZR bzw. 1.5 Mio Euro
• Einhaltung der Flugbetriebsordnung Elfer und den Vorschriften aller österreichischer und
europäischer Luftrechtsnormen.

1. Flugbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn eine Gefährdung von Personen und Sachen ausgeschlossen ist. Bei Flugbetrieb dürfen sich keine Personen und Hindernisse auf dem jeweiligen Start- und Landegelände befinden. Personen dürfen nicht gefährdet werden.

2. Die Inbetriebnahme von Luftfahrzeugen mit mangelnder Lufttüchtigkeit, Betriebstüchtigkeit oder fehlender Kennzeichnung ist unzulässig.

3. Rücksichtsvolles Miteinander beim Starten, Fliegen und Landen ist Grundvoraussetzung für die Benützung des Fluggebietes.

4. Bei Flugverbot Durchsagen (Helikopterlandung, Wetterlage etc.) an den Seilbahnen – dürfen keine Starts durchgeführt werden und Piloten, die ihr Zivilluftfahrzeug in Betrieb haben, müssen so schnell wie möglich den Landeplatz aufsuchen.

5. Bei einem Unfall, bei dem eine Person verletzt worden ist oder ein Luftfahrzeug beschädigt wurde oder dies einen Schaden verursacht hat, muss die Flugschule Parafly und die örtliche Polizeidienststelle unverzüglich benachrichtigt werden.

6. Die Fa. Schlick 2000 ist für Start, Flug und Landung und die Abwicklung nicht verantwortlich. Sollten daraus Ansprüche gegen die Fa. Schlick 2000 erhoben, hält der Pilot die Fa. Schlick 2000 schad- und klaglos.

– Der Pilot ist für Start, Flug und Landung allein verantwortlich und hat alle behördlichen Auflagen eigenständig zu erfüllen.

– Es darf nur der Startplatz am Kreuzjoch (südlich des Panoramarestaurants) verwendet werden. Der Start über die Rampe ist mit dem Paragleiters verboten. Für jeden anderen Startplatz bedarf es der Zustimmung des jeweiligen Grundeigentümers.

– Während des Fluges sind neben den allgemeinen Flugregeln bei einem Überfliegen der Anlagen der Fa. Schlick 2000 eine Mindesthöhe von 50 m und ein notwendiger seitlicher Mindestabstand einzuhalten, damit die Sicherheit gewährleistet ist. 

– Für die Landung darf nur der offizielle Landeplatz an der Medrazerstraße verwendet werden.

– Für absichtliche Landungen auf anderen Grundstücken ist vorher die Erlaubnis des Grundeigentümers einzuholen.

– Bei unabsichtlichen Landungen ausßerhalb des Landeplatzes sind alle Schäden und Ansprüche daraus vom Piloten selbst zu tragen.

– Private Tandemflüge sind ausschließlich für Mitglieder der Stubaier Jochdohlen erlaubt.

– Gewerbliche und Selbstkosten Tandemflüge nur nach Absprache mit der Schlick 2000.

Die Schlick 2000 Schizentrum AG empfiehlt bei der Flugschule Parafly eine Einweisung für das Fluggelände zu absolvieren, um einen sicheren Flugbetrieb zu gewähren.

Sollten sich Piloten nicht an die Flugordnung halten, kann die Schlick 2000 Schizentrum AG ein Start- und Landeverbot erteilen.
  • Halten und Parken nur parallel zur Hauptstraße, Einfahrt freihalten!
  • Landeplatz sofort verlassen
    Einpacken nur am Abbauplatz
  • Rauchen, Essen und Trinken nur beim PilotInnentreff (Aschenbecher benutzen!)
  • Lärmen verboten (Nutztiere in der Nä
  • Groundhandling verboten (zu wenig Platz)
  • Achtung: Landewiese für unerfahrene Drachenflieger nicht geeignet!
  • Landen und Betreten auf eigene Gefahr!
  • Zutritt ausschließlich für Hänge- und Paragleiter erlaubt!
Landeplatz Schlick 2000 Vogelperspektive
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