1. Flugbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn eine Gefährdung von Personen und Sachen ausgeschlossen ist. Bei Flugbetrieb dürfen sich keine Personen und Hindernisse auf dem jeweiligen Start- und Landegelände befinden. Personen dürfen nicht gefährdet werden.
2. Die Inbetriebnahme von Luftfahrzeugen mit mangelnder Lufttüchtigkeit, Betriebstüchtigkeit oder fehlender Kennzeichnung ist unzulässig.
3. Rücksichtsvolles Miteinander beim Starten, Fliegen und Landen ist Grundvoraussetzung für die Benützung des Fluggebietes.
4. Bei Flugverbot Durchsagen (Helikopterlandung, Wetterlage etc.) an den Seilbahnen – dürfen keine Starts durchgeführt werden und Piloten, die ihr Zivilluftfahrzeug in Betrieb haben, müssen so schnell wie möglich den Landeplatz aufsuchen.
5. Bei einem Unfall, bei dem eine Person verletzt worden ist oder ein Luftfahrzeug beschädigt wurde oder dies einen Schaden verursacht hat, muss die Flugschule Parafly und die örtliche Polizeidienststelle unverzüglich benachrichtigt werden.
6. Die Fa. Schlick 2000 ist für Start, Flug und Landung und die Abwicklung nicht verantwortlich. Sollten daraus Ansprüche gegen die Fa. Schlick 2000 erhoben, hält der Pilot die Fa. Schlick 2000 schad- und klaglos.